Rauchmelder

7. März 2017
Bürgerinfos

In Deutschland gibt es jährlich über 200.000 Brände, mit über 6.000 Brandverletzten und rund 500 Toten, davon 50 Kinder; fast alle Brandopfer sterben nachts – sie werden von einem Brand im Schlaf überrascht und kommen nicht durch die Flammen, sondern durch den hoch- giftigen Brandrauch ums Leben.

Nachts schläft der Geruchssinn – so kann ein Fernseher im Standbybetrieb erst mal vor sich hinkokeln und die Luft vergiften, ohne dass es jemand merkt. Giftiger Rauch und tödliches Kohlenmonoxid wecken nicht, sondern führen rasch zur Bewusstlosigkeit.
100 Gramm Schaumgummi z.B. eines Sofas reichen im Brandfall aus, um einen Raum von der Größe eines normalen Wohnzimmers mit tödlichem Rauch zu füllen.
Feuerwehrleute schützen sich im Einsatz durch Atemschutzgeräte – diese Möglichkeit haben die vom Brand betroffenen Mitbürger nicht! Die einzige wirksame Hilfe sind Rauchmelder.

Die Geräte für Privathaushalte funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip; sie haben eine Art Lichtschranke eingebaut. Wenn Rauch in die Messkammer eindringt, löst das Fotoelement einen Alarmton von 85dB/3m aus.
In Deutschland haben nur etwa 7% der Haushalte einen Rauchmelder installiert – in Schweden 70 % der Haushalte – dort ging die Zahl der Brandtoten um 50 % zurück!

Die Geräte sind nicht teuer; qualitativ hochwertige Rauchmelder kosten rund 25 Euro.
Beim Kauf von Rauchmeldern ist darauf zu achten, dass diese auch mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer sowie der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Das CE-Zeichen alleine ist jedoch noch kein Qualitätsmerkmal, es bedeutet nur, dass das Gerät mit den europäischen Normen übereinstimmt. Wer ein qualitativ hochwertiges Produkt erwerben möchte, sollte deshalb auf das Kennzeichen „Q“ in Verbindung mit einer Zertifizierung von Prüfinstituten wie VdS (Verband der Sachversicherer) und Kriwan achten. Um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden, empfiehlt die Kreisbrandinspektion Dachau zudem Rauchmelder, die über eine Batterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren verfügen.

Zum 01.01.2013 tritt nun auch in Bayern die Rauchwarnmelderpflicht in Kraft. Durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung (Artikel 46, Absatz 4) müssen somit in neu errichteten Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einen Rauchmelder ausgestattet sein. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend nachzurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.


 

Rauchmelder werden in der Raummitte an der Decke angebracht; mehrere Rauchmelder im Haus (Flur, Schlaf-, Kinder- und Wohnzimmer, Heizungskeller) erhöhen die Chance, rechtzeitig zu entkommen.
Dazu gibt es Geräte, die man vernetzen kann; wenn ein Melder Rauch entdeckt, geben alle Geräte Alarm! Wichtig ist auch, alle Geräte regelmäßig mit der Prüftaste zu testen – diese starten dann einen Selbsttest. Die Batterie hält mindestens ein Jahr – wenn sie leer ist, fängt der Rauchmelder an, ca.alle 60 Sekunden zu piepsen.

 

Was tun, wenn der Rauchmelder Alarm schlägt?

 

Überprüfen , wo der Rauch herkommt; den Brand nur dann selbst löschen, wenn man sicher ist, dass man es schafft! Ansonsten Brandraum schnell verlassen und Türe hinter sich schließen, um eine Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern. Mitbewohner warnen, die 112 anrufen und im Zweifel lieber auf dem Balkon bzw. Fenster auf Hilfe warten, als planlos durch ein verqualmtes Treppenhaus zu rennen.