Geschichte

Wie in vielen Orten unserer Heimat, so fanden sich auch bei uns in Hebertshausen beherzte Männer, um eine Feuerwehr zu gründen. Vor allem war es der Guts- und Schlossbesitzer Adolf Graf von Spreti aus Deutenhofen, Anton Hintermair (heute Herzog), Johann Riedmair und Anton Rottenfußer aus Hebertshausen. Unter Ihrer Aktivität versammelten sich am 25. März 1876 die Männer der Gemeinde und so wurde die Freiwillige Feuerwehr Hebertshausen gegründet. 
Mit geringsten Mitteln und dürftiger Ausrüstung wurde versucht, einen ausreichenden Feuerwehrschutz für die Gemeinde zu gewährleisten. Es war für die Männer damals selbstverständlich, der Freiwilligen Feuerwehr beizutreten, um seinen Dienst am Nächsten zu leisten. Wie gering die finanziellen Mittel zur Gründungszeit waren, verrät uns ein Eintrag vom 21.11.1877 im Protokollbuch. So ist zu lesen, das der Jahresbeitrag von 0,4 Mark zu gering sei und deshalb die Versammlung beschloss, in Zukunft einen Jahresbeitrag von 1,2 Mark zu erheben. Dieser Beitrag war monatlich zu bezahlen. Wenn ein Mitglied drei Monate im Rückstand war, wurde es aus der Vereinsliste gestrichen. 

So wurden nach und nach die notwendigsten Beschaffungen von Geräten und Ausrüstungen getätigt. Am 17.03.1878 lesen wir im Protokollbuch, dass der Verwaltungsrat die Anschaffungen folgender Requisiten beschließt: 

24 Helme, 7 Steigergurte, 7 Beile, 1 Spitzenlaterne, 1 Handlaterne Bestellt wurden die Gegenstände bei der Fa. Anton Betzenhammer in München. Dabei wurde folgender Zahlungsmodus vereinbart: 

50,- Mark Anzahlung nach Erhalt der Requsitien. 

100,- Mark an Neujahr 1878, den Rest im April 1879 zu bezahlen.

gez. Adolf Graf von Spreti



Am 23.01.1881 wurde vom Vorstand Medicus der Antrag gestellt, die Feuerwehr möge beschließen, die Chargenwahlen nur noch alle drei Jahre durchzuführen. Weiter erscheint es nicht gerechtfertigt, dass Dienstboten und Fabrikarbeiter der Feuerwehr Geldbeiträge leisten, da sie diejenigen sind, die von Feuergefahr am wenigsten bedroht sind, da sie weder Häuser noch Scheunen besitzen, welche abbrennen könnten. Die Generalversammlung beschließt daher, dass es genügt, wenn benannte Männer ihren dienstlichen Verpflichtungen durch Arbeitsleistung, d.h. Ausrücken zu Bränden und Übungen nachkommen und von jedem Geldbeitrag befreit sind. 

Dieser Beschluss gilt auch heute noch; er wurde so erweitert, dass heute sämtliche aktive Mitglieder der Feuerwehr keinen finanziellen Beitrag leisten müssen.